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Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

Von 1800 bis 1919, Forschungen zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht 33

Erschienen am 18.06.2014, 1. Auflage 2014
95,00 €
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783412222314
Sprache: Deutsch
Umfang: 553 S.
Format (T/L/B): 3.5 x 23.7 x 16.5 cm
Einband: gebundenes Buch

Beschreibung

Religionsgemeinschaften, die bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung "Körperschaften des öffentlichen Rechts" waren, bekamen diesen Status vom Grundgesetz garantiert. Allerdings sind die Wirkungen dieser Garantie bis heute im Detail umstritten. Die Autorin untersucht, welche jüdischen Gemeinschaften bis 1919 Körperschaftsstatus erworben hatten und was ihre konkreten Rechte waren. Sie erhellt damit die bisher kaum erforschte Rechtsgeschichte der jüdischen Religionsgemeinschaften und zeigt, welche Rechte vor 1919 außerhalb der Kirchen mit dem Körperschaftsstatus verknüpft waren. So entsteht ein genaueres Bild der Rechtslage, die die Verfassungsgeber 1949 im Grundsatz erhalten wollten.

Autorenportrait

InhaltsangabeVorwort Abkürzungsverzeichnis Einführung I. Themenstellung II. Gang der Untersuchung 1. Teil: Begriffliche Grundlagen: Der Begriff der "öffentlich-rechtlichen Körperschaft" als Rechtsform für "Religionsgesellschaften" I. Definition der "Körperschaftseigenschaft" von Religionsgesellschaften 1. Die Entwicklung des Begriffes der "Körperschaft des öffentlichen Rechts" als Rechtsform für Religionsgesellschaften a) Das heutige Begriffsverständnis und seine Unklarheiten b) Zum Begriffsverständnis unter Geltung der Weimarer Reichsverfassung c) Zum Begriffsverständnis vor Erlass der Weimarer Reichsverfassung d) Schlussfolgerung 2. Entwurf einer Arbeitsdefinition a) Selbständige Rechtsfähigkeit b) Fähigkeit zur Ausübung öffentlich-rechtlicher Befugnisse aa) Zum Begriff der "öffentlich-rechtlichen Befugnis" im materiellen Sinn bb) "Hoheitlicher" Charakter der Dienstherrenfähigkeit cc) "Hoheitlicher" Charakter der Disziplinargewalt dd) "Hoheitlicher" Charakter der Rechtsetzungsbefugnis ee) "Hoheitlicher" Charakter des Selbstorganisationsrechts ff) "Hoheitlicher" Charakter des Parochialrechts gg) "Hoheitlicher" Charakter des Widmungsrechts hh) "Hoheitlicher" Charakter des Besteuerungsrechts ii) "Hoheitlicher" Charakter durch Beteiligung an Aufgaben "gemeinsamen Interesses" jj) "Hoheitlicher" Charakter durch Betrauung mit Staatsaufgaben kk) Zusammenfassung c) Schlussfolgerung 3. Der Begriff der "Körperschaft des öffentlichen Rechts" in Art. 137 Abs. 5 WRV 4. Fazit: Zur weiteren Verwendung des "Körperschaftsbegriffes" II. Zum Träger der "Körperschaftseigenschaft": Der Begriff der "Religionsgesellschaft" 1. Der Begriff der "Religionsgesellschaft" in Art. 137 Abs. 5 WRV a) Bedeutung b) Definition 2. Der Begriff der "Religionsgesellschaft" im älteren Recht 3. Fazit: Zur weiteren Verwendung des Begriffes der "Religionsgesellschaft" 2. Teil: Die Entwicklung der Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften bis zum Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung I. Die Entwicklung bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts im Überblick 1. Die Anfänge: Jüdische Gemeinschaften vom Früh- bis ins Hochmittelalter 2. Jüdische Gemeinden und Gemeinschaften vom Spätmittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts a) Die vorhandenen Organisationsformen b) Rechtscharakter der vorhandenen Verbände aa) Öffentlich-rechtlicher Charakter bb) Selbständige Rechtsfähigkeit cc) Eigenschaft als Religionsgesellschaft 3. Zusammenfassung: Die Ausgangslage zu Beginn des 19. Jahrhunderts II. Die Entwicklung im 19. Jahrhundert bis zum Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung 1. Königreich Westfalen a) Zur Bedeutung des königlich-westfälischen Rechts b) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaft(en) aa) Die vorhandenen Organisationsformen bb) Öffentlich-rechtliche Befugnisse cc) Selbständige Rechtsfähigkeit dd) Eigenschaft als Religionsgesellschaft c) Zusammenfassung 2. Baden a) Das badische Staatskirchenrecht und die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften nach dem "Ersten Konstitutionsedikt" von 1807 b) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften nach dem Edikt von 1809 aa) Die vorhandenen Organisationsformen bb) Öffentlich-rechtliche Befugnisse cc) Selbständige Rechtsfähigkeit dd) Eigenschaft als Religionsgesellschaft ee) Zusammenfassung c) Die Entwicklung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aa) Die Rechtsstellung der Israelitischen Religionsgemeinschaft Badens bb) Die Rechtsstellung der israelitischen Austrittsgemeinde in Karlsruhe d) Die Entwicklung nach der Revolution von 1918 e) Zusammenfassung 3. Württemberg a) Die Systematik des württembergischen Staatskirchenrechts b) Die Rechtsverhältnisse der jüdischen Gemeinschaften bis zum Gesetz von 1828 c) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften nach dem Gesetz von 1828 aa) Zur Bedeutung des Gesetzes bb) Die durch das Gesetz konstituierten Organisationseinheiten cc) Die Rechtsnatur der israelitischen "Kirchengemeinden" dd) Die Rechtsnat

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